Grundsätzliches
Wohnungsvormerkungen
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mietwohnung in unserer Genossenschaft. Ab sofort sind Bewerbungen zur Aufnahme in unsere Vormerkliste leider nicht möglich. Sofern sich das ändert, werden wir Sie in unserer Rubrik „Aktuelles aus der Genossenschaft“ darüber informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mitgliedschaft in unserer Baugenossenschaft
Eine Neumitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist erst bei Überlassung einer unserer Wohnungen möglich. Spätestens vor Abschluss eines Mietverhältnisses ist die Mitgliedschaft durch Beitritt zu erwerben. Ein neu beitretendes Mitglied hat einmalig ein Eintrittsgeld von 25,00 € zu zahlen. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet einen Geschäftsanteil i.H.v. 310,00 € zu übernehmen. Bei Überlassung einer Wohnung sind weitere (zusätzliche) Pflichtanteile zu jeweils 310,00 € wie folgt zu übernehmen:
Wohnungen bis 49,99 qm – zwei Anteile
Wohnungen bis 69,99 qm – drei Anteile
Wohnungen bis 89,99 qm – vier Anteile
Wohnungen über 90,00 qm – fünf Anteile
Die aus den erforderlichen Geschäftsanteilen für die Mitgliedschaft sich ergebende Einzahlung sowie das Eintrittsgeld sind vor Abschluss des Nutzungsvertrages zu begleichen.
Kaution
Zusätzlich zur Mitgliedschaft und Eintrittsgeld erheben wir eine gestaffelte Kaution wie folgt:
1-Zimmer-Wohnung: 665,00 €
2-Zimmer-Wohnung: 820,00 €
3-Zimmer-Wohnung: 1.025,00 €
mehr als 3-Zimmer-Wohnung: 1.400,00 €
Procedere bei Wohnungsvergaben
Wohnungsvergaben erfolgen ausschließlich an vorgemerkte Interessenten.
Wohnen in einer Genossenschaft – Ihre Vorteile
Seit mehr als hundert Jahren setzen Genossenschaften auf die Grundprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Zentraler Zweck ist die Förderung der Mitglieder. Grundsätzlich erhält ein Genossenschaftsmitglied i.d.R. einen Nutzungsvertrag mit Dauernutzungsrecht, mit der Folge eines lebenslangen Wohnrechts mit größtmöglichem Kündigungsschutz.
Das Wohnen und Zusammenleben in unserer Genossenschaft erfolgt nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von den erworbenen Geschäftsanteilen hat jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme. Die Einflussnahme von außen ist ausgeschlossen.
Die Genossenschaft bietet Sicherheit durch die dauerhafte Ausrichtung des Geschäftsbetriebes. Den Mitgliedern wird eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet. Der Wohnungsbestand wird entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.
Wohnungsbaugenossenschaft der Flieger- und
Kriegsgeschädigten in Bayern e.G.
Nordendstr. 9
80799 München
TEL
089 271 08 06
FAX
089 272 54 75
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger Vereinbarung
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Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns an, schreiben uns eine E-Mail oder nutzen Sie das folgende Kontaktformular:
Wir sind Mitglied im VdW Bayern, dem Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften) e.V.

Wir sind Mitglied im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

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